Elternrechte

Wenn der Eindruck entsteht, dass Kinder oder Jugendliche in ihrer Familie nicht ausreichend unterstützt werden, kann das Jugendamt aktiv werden. Sollte ein unmittelbare Gefahr für die Kinder bestehen, kann es sogar dazu kommen, dass Kinder zumindest vorübergehend aus der Familie herausgenommen und in einer sicheren Umgebung untergebracht werden. Sie werden „in Obhut“ genommen. Auch diese Aufgabe übernehmen wir – suchen aber auch dann noch die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Das Jugendamt muss seine Entscheidungen in jedem Fall gut begründen. Nicht selten ist dafür sogar die Zustimmung eines Familiengerichts nötig. Und auch dann haben Eltern noch Rechte: sie haben über alle weiteren Schritte informiert zu werden. Sie sind in alle Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Oft ist auch die Erziehungsberatung ein guter Weg.