Manchmal sind es nicht nur die Eltern, die sich Sorgen um das Wohl der Kinder machen, sondern auch andere Stellen, vor allem das Jugendamt. Dann kann es geschehen, dass wir sogar beauftragt werden, Unterstützungsangebote zu machen. Man nennt diese Angebote Erziehungshilfen.
Dazu muss man wissen, dass das Jugendamt eine ganz klare Aufgabe hat – auch wenn sie nicht immer so einfach ist. Denn einerseits soll es Kinder und Jugendliche schützen, wenn es mal Schwierigkeiten in Familien gibt oder sich Gefahren für das Wohl der Kinder abzeichnen. Andererseits soll es aber auch das Recht der Eltern respektieren, denn sie sind für die Erziehung und Pflege ihrer Kinder zuständig. So sagt es das Grundgesetz.
Doch dieses Recht ist nicht nur ein Recht. Es ist auch eine Pflicht. Eltern sollen für das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu sorgen. Wenn der Eindruck entsteht, dass die nicht geschieht, hat auch das Jugendamt die Pflicht einzugreifen. Es hat dann zu prüfen, ob und wie es die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung bestmöglich unterstützen kann.
An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Wir bieten diese Unterstützungsleistungen an. Auch dafür gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die im Achten Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie zum Teil von den Kommunen geregelt sind. Letztlich entscheidet aber das Jugendamt darüber, welche Form der Hilfe für Familien am besten geeignet sind. Wir suchen dafür immer ein offenes und vertrauensvolles Gespräch, um gemeinsam mit den Eltern Lösungen zu finden.