Es gibt viele gute Gründe, warum eine individuelle ambulante Unterstützung sinnvoll sein kann. Der wohl wichtigste Grund liegt in der Einzigartigkeit vieler Fälle, die eine ebenso spezifische wie flexible Unterstützung erforderlich machen. Die Hilfestellung ist dann erfolgreichsten, wenn sie maximal bedarfsorientiert ist.

Dies gilt zum Beispiel für viele fortgeschrittene Verselbständigungsprozesse, die im Rahmen von Wohngruppen nicht mehr angemessen begleitet und gefördert werden können. Es gilt aber ebenso für den umgekehrten Fall – etwa, wenn der Lebensweg eines jungen Menschen und dessen weitere selbständige Entwicklung durch Suchtprobleme, durch kriminelle Tendenzen oder durch Obdachlosigkeit ernsthaft gefährdet sind.

Die Einzelbetreuung bieten wir in ganz verschiedenen Formen an: aufsuchend, aber auch begleitend, in einem eigens dafür angemieteten Appartement, oder im Rahmen eigener Trainingswohnungen, die oft in der Nähe unserer Wohngruppen angesiedelt sind. Auch eine Betreuung im Rahmen des sozialpädagogisch betreuten Wohnens (SBW) ist möglich. Zielgruppe dieser flexiblen Unterstützungsleistungen sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene.

Alle Angebote teilen ein Ziel: die soziale Integration oder Reintegration der jungen Menschen. Und als Grundlage dafür: ihre Befähigung zu einem eigenverantwortlich geführten Leben.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit in diesen Bereichen bilden § 35 SGB VIII und § 41 SGB VIII.