Compliance

  1. Präambel
    Die Evangelische Jugendhilfe Holzminden (JHH) versteht sich als ein verlässlicher Partner für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in schwierigen Lebenslagen. Geleitet von christlichen Werten wie Nächstenliebe, Respekt und Gerechtigkeit ist es unser Ziel, Menschen in Not zu stärken und ihnen Perspektiven für ein eigenverantwortliches, gelingendes Leben zu eröffnen. Unsere Arbeit setzt auf Vertrauen, Zusammenarbeit und den Glauben an die Entwicklungsfähigkeit jedes Einzelnen.
  2. Allgemeines
    Compliance bedeutet für uns mehr als das Einhalten gesetzlicher Vorgaben. Es steht für die Umsetzung und Einhaltung unserer Werte und Selbstverpflichtungen in sämtlichen Bereichen unserer Arbeit. Mit verbindlichen Richtlinien schaffen wir einen Handlungsrahmen, der sowohl unseren Mitarbeitenden als auch unseren Kooperationspartnerinnen Orientierung gibt. Unsere Haltung basiert auf Transparenz, Integrität und Verantwortung, um die Qualität unserer Arbeit nachhaltig zu sichern.
  3. Geltungsbereich
    Die Compliance-Richtlinien der JHH gelten für alle Mitarbeitenden, die Leitung und die Gremien der Organisation. Sie bilden die Grundlage für unser gemeinsames Handeln und tragen dazu bei, dass wir unsere Aufgaben in Einklang mit unseren Werten und rechtlichen Vorgaben erfüllen können.
  4. Ziele der Richtlinie
    Die Richtlinien der JHH sollen unseren Mitarbeitenden Orientierung und Unterstützung im beruflichen Alltag bieten. Sie beschreiben die Rahmenbedingungen für rechtmäßiges und regelkonformes Handeln und dienen als Leitfaden für verantwortungsvolle Entscheidungen. Gleichzeitig betonen wir, dass die Richtlinie nicht abschließend ist. Weiterführende Informationen und spezifische Regelungen stehen im Intranet zur Verfügung.
  5. Pädagogisches Selbstverständnis und Leitbild
    Unsere Arbeit orientiert sich an einem positiven Menschenbild und der Überzeugung, dass jeder Mensch Veränderung und Entwicklung erfahren kann. Wir setzen uns dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Umfeld zu bieten, in dem sie ihre Potenziale entfalten können. Unser Ziel ist es, sie auf ihrem Weg zu Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und sozialer Teilhabe zu begleiten. Gleichzeitig stärken wir Familien, damit sie ihrer Rolle als wichtigste Bezugspersonen gerecht werden können.
  6. Verhaltensanforderungen
    Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander und gegenüber Dritten ist für die JHH selbstverständlich. Wir achten die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre aller Menschen, mit denen wir arbeiten. Unsere Mitarbeitenden verpflichten sich, in ihrem Verhalten die Werte der JHH zu repräsentieren und stets im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien zu handeln.
  7. Kinderschutz
    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine Kernaufgabe der JHH. Gemäß § 8a SGB VIII und weiteren gesetzlichen Grundlagen haben wir umfassende Strukturen geschaffen, um Gefährdungen von Kindeswohl zu erkennen, zu verhindern oder zu melden. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult. Jede Wohngruppe verfügt über speziell ausgebildete Kinderschutz-Fachkräfte.
  8. Verantwortung der Führungskräfte
    Unsere Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Einhaltung von Regeln und die Umsetzung unserer Werte. Sie sind Vorbilder und schaffen ein Arbeitsumfeld, das von Respekt, Offenheit und Engagement geprägt ist. Ihre Aufgabe ist es, ihre Teams zu unterstützen, Konflikte zu lösen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Richtlinien der JHH kennen und einhalten.
  9. Toleranz und Gleichberechtigung
    Die JHH steht für Vielfalt und Gleichberechtigung. Wir setzen uns aktiv gegen Diskriminierung, Mobbing und Belästigung ein. In unserer Arbeit fördern wir demokratische Werte, Toleranz und die Anerkennung von Vielfalt – sowohl innerhalb der Organisation als auch in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
  10. Umgang mit Beschwerden, Ereignissen und Krisen
    Wir legen großen Wert auf einen professionellen und lösungsorientierten Umgang mit Beschwerden und besonderen Ereignissen oder Krisen. Ein internes Ereignis- und Krisenmanagement macht es möglich, alle Vorfälle strukturiert zu erfassen, zu analysieren und zielgerichtet zu bearbeiten. Die Mitarbeitenden sind geschult und verpflichtet, besondere Vorkommnisse unverzüglich an ihre Vorgesetzten zu melden. Unser Ziel ist es, in allen Situationen Transparenz zu schaffen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, um die Qualität unserer Arbeit dauerhaft zu sichern.
  11. Umgang mit Behörden und Jugendämtern
    Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Jugendämtern und anderen Behörden ist für uns zentral. Die JHH verpflichtet sich, alle Informationen vollständig, korrekt und fristgerecht zur Verfügung zu stellen, die für den Erfolg dieser Zusammenarbeit erforderlich sind. Unser Ziel ist ein kooperatives und respektvolles Verhältnis zu unseren Partnern. So lassen sich die besten Lösungen für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Familien finden.
  12. Wirtschaftliches Handeln und Nachhaltigkeit
    Als gemeinnützige Organisation trägt die JHH eine besondere Verantwortung für nachhaltiges und wirtschaftliches Handeln. Wir achten darauf, sorgfältig mit Ressourcen umzugehen und ökologische Aspekte in unsere Entscheidungen einzubeziehen. Unsere Mitarbeitenden sind dazu angehalten, in ihrem Arbeitsalltag ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Durch diese Haltung tragen wir dazu bei, die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu schützen und unsere Arbeit langfristig effektiv zu gestalten.
  13. Aktenführung und das Vier-Augen-Prinzip
    Die JHH verpflichtet sich zu einer transparenten, korrekten Dokumentation aller relevanten Vorgänge. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen und Datenschutzbestimmungen werden strikt eingehalten. Um in besonders sensiblen Bereichen Transparenz und ein verantwortliches Handeln sicherzustellen, gilt hier das Vier-Augen-Prinzip. Unsere Mitarbeitenden sind angehalten, ihre Unterlagen so zu führen, dass eine Vertretung jederzeit möglich ist.
  14. Umgang mit Bargeld
    In der JHH werden alle Kassen im Sinne der QM-Richtlinien verantwortungsvoll geführt. Auch hier gilt das Vier-Augen-Prinzip zur Sicherstellung von Transparenz und Sorgfalt.
  15. Umgang mit Interessenkonflikten
    Unsere Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, private Interessen strikt von ihrer Arbeit zu trennen. Interessenkonflikte, die beispielsweise durch familiäre Beziehungen oder private Verbindungen entstehen könnten, sind umgehend der direkten Führungskraft oder der Geschäftsleitung zu melden. Entscheidungen, wie etwa Personalentscheidungen oder der Abschluss von Verträgen, basieren ausschließlich auf objektiven Kriterien.
  16. Umgang mit Zuwendungen jeglicher Art
    Die Annahme von Geschenken, Spenden oder Einladungen, die die Entscheidungsfreiheit der JHH beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet. Einladungen oder Geschenke dürfen nur im Rahmen klarer Regeln angenommen werden. Diese dienen dem Schutz der Organisation und ihrer Mitarbeitenden vor unlauteren Vorteilen.
  17. Nebentätigkeit
    Nebentätigkeiten müssen der direkten Führungskraft rechtzeitig angezeigt und genehmigt werden. Dies dient der Transparenz und stellt sicher, dass keine Interessenkonflikte entstehen.
  18. Fundraising und Spenden
    Die JHH nimmt ausschließlich solche Spenden und Fundraising-Erträge entgegen, die im Einklang mit den Zielen und Werten der Organisation stehen. Diese Mittel werden gemäß den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit verwendet. Wir bieten volle Transparenz über die Verwendung der Gelder.
  19. Datenschutz
    Der Schutz personenbezogener Daten hat für die JHH höchste Priorität. Wir verpflichten uns, alle Informationen über Kinder, Jugendliche, Familien und Mitarbeitende gemäß den Datenschutzgesetzen streng vertraulich zu behandeln. Datenschutzverletzungen werden unverzüglich an die zuständigen Stellen gemeldet und konsequent bearbeitet.
  20. IT und Social Media
    Digitale Medien nutzen wir in der JHH ausschließlich als Werkzeuge, die unsere pädagogische Arbeit unterstützen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten im digitalen Raum erfolgt nach klaren Regeln, die im Digitalen Kodex und den internen Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. Die Veröffentlichung von Bildern oder Videos ist nur mit schriftlicher Einwilligung möglich.
  21. Meldung von Compliance-Verstößen
    Meldungen über Verstöße gegen die Compliance-Richtlinien sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Die JHH stellt ein Hinweisgeber-System zur Verfügung, das auch anonym genutzt werden kann. Meldungen werden sorgfältig geprüft. Mitarbeitende, die in gutem Glauben Hinweise geben, haben keine Nachteile zu befürchten.