Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Die Evangelische Jugendhilfe Holzminden setzt sich aktiv gegen jede Form von Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII ein – dazu zählen Vernachlässigung, psychische, physische und sexualisierte Gewalt sowie die bloße Androhung solcher Gewalt.


Auf der Grundlage einer fundierten internen Risikoanalyse haben wir verbindliche Regeln, Strukturen und Verfahren entwickelt, die den Kinderschutz gewährleisten sollen. Dazu gehören:

  • Vertragliche Selbstverpflichtungen aller Mitarbeitenden. Sie sollen sich aktiv für den Schutz von Kindern einsetzen.
  • Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen. Sie regeln im Detail, wie bei einer möglichen Gefährdung vorzugehen ist.
  • Leitfäden zur Einschätzung von Gefährdungspotenzialen. Sie machen es möglich, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.
  • Informationspflichten. Sie stellen sicher, dass alle relevanten Stellen einbezogen werden – intern und extern.

Sämtliche Schutzmaßnahmen werden in den Wohngruppen gezielt den pädagogischen Schwerpunkten und dem jeweiligen Bedarf angepasst. So können wir sicherstellen, dass die Kinder und Jugendlichen in einem Umfeld betreut werden, das auf besondere Bedürfnisse eingeht und Sicherheit gewährleistet.


Kinderschutz erschöpft sich nicht in der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Kinderschutz muss Motivation und Verantwortung im täglichen Handeln sein. Dafür stehen unsere Mitarbeiter:innen: Für einen aktiven und präventiven Kinderschutz, der auch ein persönlicher Anspruch ist.