Kinderrechte

Kinder haben Rechte – und die stehen für uns im Mittelpunkt. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind in unseren Einrichtungen geschützt, respektiert und gefördert wird. Die Grundlage unserer Arbeit bilden die Rechte, die im Grundgesetz, in der UN-Kinderrechtskonvention und im SGB VIII verankert sind. 

Dazu zählen unter anderem:

  • Das Recht auf Schutz vor Gewalt: Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind nicht nur verboten, sondern auch völlig inakzeptabel. Wir schaffen sichere Räume, in denen Kinder ohne Angst leben und sich entwickeln können.
  • Das Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche haben das Recht, gehört zu werden und bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, mitzuwirken. Bei uns wird Partizipation in allen Bereichen gelebt – von der Mitgestaltung im Alltag bis hin zu unserem Kinder- und Jugendparlament.
  • Das Recht auf Förderung der individuellen Entwicklung: Jedes Kind ist einzigartig und hat ein Recht darauf, in seiner Entwicklung unterstützt zu werden. Unsere Angebote sind darauf ausgerichtet, die Stärken und Potenziale jedes Einzelnen zu fördern.

Kinderrechte sind mehr als nur ein Leitfaden – sie sind der Kern unserer Arbeit. Wir begleiten Kinder auf ihrem Weg zu Selbstständigkeit, zu Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung. Kinderrechte, deren Beachtung und Förderung, machen auch eine Gesellschaft gerechter und menschlicher. Davon sind wir überzeugt.