Neben aktivierenden Familienhilfen auf der Grundlage des SIT-Konzepts bieten wir auch kompensatorische Familienhilfen an. Sie sind oft sehr langfristig angelegt, da sie auf Randbedingungen treffen, die durch chronische, durch Suchtprobleme oder durch psychische Belastungen gekennzeichnet sind und typisch über Generationen weitergegeben werden. Hier gilt unsere Arbeit insbesondere dem Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie dem Ziel, eine gelungene Sozialisation sicherzustellen und die persönliche Entwicklung zu fördern. Auch dabei ist der Einsatz der Systemischen Interaktionstherapie und -beratung oft hilfreich und effektiv.
Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit in diesen Bereichen bilden §§ 27 ff SGB VIII, § 31 SGB VIII und § 36 SGB VIII.